Segelmacher- und Seiler-Innung Hamburg

Auch die Hamburger Segelmacher haben ihr traditionelles Tätigkeitsfeld - die Herstellung von Segeln - deutlich ausgeweitet und bedienen heute auch ganz andere Bereiche. Der Segelmacher kommt jedoch immer dann ins Spiel, wenn es um Sonderanfertigungen oder um Hochleistungssegel für Hochleistungsboote geht. Die Entwicklung und Anfertigung dieser Segel für Regattaboote ist heute eine Hochtechnisierte Wissenschaft, wo zusammen mit dem Bootsentwickler am Computer passende Segel entworfen und mit Großplottern, die nicht nur zeichnen sondern auch schneiden können, zugeschnitten und fertig gestellt werden. Natürlich übernehmen alle Segelmacher die Reparatur von Segeln.
Parallel zu der traditionellen Tätigkeit fertigen Segelmacher heute auch Markisen und Sonnenschutzanlagen. Daneben gehört auch die Anfertigung von Abdeckungen und Planen - von der Persenning bis zur Lkw-Plane - zu den Aufgaben der Segelmacher. Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit der Gesellenprüfung.
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Mitgliedschaft in der Innung
Aufgrund der vielfältigen geldwerten Vorteile ist eine Innungsmitgliedschaft für viele Handwerksbetriebe betriebswirtschaftlich vorteilhaft; hinzu kommen noch die nicht in Geld messbaren, immateriellen Vorteile, wie z. B. die Bereitstellung von arbeitsrechtlichen Informationen.
Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied in der Segelmacher- und Seiler-Innung begrüßen zu dürfen.
Beitrittserklärung
Neue Mindestausbildungsvergütungen ab Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
Neue Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
682 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
805 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
921 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das zweite Ausbildungsjahr, 35 % für das dritte Ausbildungsjahr und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
Neue Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2025
Zum 01.01.2025 steigt die Mindestausbildungsvergütung auf:
682 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
805 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
921 Euro im 3. Ausbildungsjahr,
955 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
Die neuen Untergrenzen gelten für alle Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 beginnen.
Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.
Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 % für das zweite Ausbildungsjahr, 35 % für das dritte Ausbildungsjahr und 40 % für das vierte Ausbildungsjahr.
Bei Fragen zu Berufsausbildungsangelegenheiten, Lehrverträgen, Zwischen -und Gesellenprüfungen, Freisprechungsfeiern, Lehrlingsstreitigkeiten, Prüfungsausschüssen oder Meisterkursen, wenden Sie sich bitte an:
Segelmacher- und Seiler-Innung Hamburg
Telefon: 040 357446 23
Fax: 040 357446 50
Telefon: 040 357446 23
Fax: 040 357446 50
Betriebe der Innung ...
HAGENDORF Planen - Service GmbH & Co. KG
Moorfleeter Str. 40, 22113 Hamburg
Telefon: 040 787431, Fax: 040 78 55 53
Email: info@hagendorf-planen.de- Internet: www.hagendorf-planen.de
Walter Hering KG Hanf- und Drahtseile
Porgesring 25, 22113 Hamburg
Telefon: 040 7361720
Email: info@seil-hering.de
Porgesring 25, 22113 Hamburg
Telefon: 040 7361720
Email: info@seil-hering.de
Raap Planen und Zelte KG (GmbH & Co.)
Kanalplatz 5, 21079 Hamburg
Telefon: 040 7653571
Email: raap-hamburg@t-online.de - Internet: www.raap-hamburg.de
Segel-Raap GmbH
Kanalplatz 5, 21079 Hamburg
Telefon: 040 774597
Email: info@segel-raap.de - Internet: www.segel-raap.de
Segelmacherei Zschimmer
Peter Juhl
Archenholzstraße 78, 22117 Hamburg
Telefon: 040 6530585
Email: info@zschimmer-zelte.de - Internet: www.zschimmer-zelte.de
Kanalplatz 5, 21079 Hamburg
Telefon: 040 7653571
Email: raap-hamburg@t-online.de - Internet: www.raap-hamburg.de
Segel-Raap GmbH
Kanalplatz 5, 21079 Hamburg
Telefon: 040 774597
Email: info@segel-raap.de - Internet: www.segel-raap.de
Segelmacherei Zschimmer
Peter Juhl
Archenholzstraße 78, 22117 Hamburg
Telefon: 040 6530585
Email: info@zschimmer-zelte.de - Internet: www.zschimmer-zelte.de
Mitgliedschaft in der Innung
Aufgrund der vielfältigen geldwerten Vorteile ist eine Innungsmitgliedschaft für viele Handwerksbetriebe betriebswirtschaftlich vorteilhaft; hinzu kommen noch die nicht in Geld messbaren, immateriellen Vorteile, wie z. B. die Bereitstellung von arbeitsrechtlichen Informationen.
Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied in der Segelmacher- und Seiler-Innung Hamburg begrüßen zu dürfen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
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Segelmacher- und Seiler-Innung Hamburg
Telefon: 040 357446 0
Fax: 040 357446 50
Email: info@vig-hh.de
Telefon: 040 357446 0
Fax: 040 357446 50
Email: info@vig-hh.de
Obermeister

Peter Juhl
Segelmacherei Zschimmer
Kreuzburger Str. 7
22045 Hamburg
Telefon: 040 6530585
Email: info@zschimmer-zelte.de
Email: info@zschimmer-zelte.de
Internet: www.zschimmer-zelte.de
Stv. Obermeister

Clemens Massel
RAAP Planen und Zelte KG (GmbH & Co.)
Kanalplatz 5
21079 Hamburg
Telefon: 040 7653571
Email: raap-hamburg@t-online.de
Internet: www.raap-hamburg.de
Lehrlingswart
